Im klinischen Studienabschnitt erfolgt erstmals die Ausbildung an
Patienten. Folgende Kurse und Praktika sind mit Leistungsnachweis zu belegen:
- pathohistologischer Kursus
- Kursus der klinisch-chemischen und physikalischen Untersuchungsmethoden
- radiologischer Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes
- Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde
- Kursus der kieferorthopädischen Propädeutik
- Operationskursus für zwei Semester
- Kursus der kieferorthopädischen Behandlung für zwei Semester
Weiterhin müssen Studierende die Teilnahme als Auskultant/in in der
- Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und in
- chirurgischen Poliklinik
sowie die Teilnahme als Praktikant in:
- der Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten für drei
Semester
- der Hautklinik
- dem Kursus der Zahnerhaltungskunde für zwei Semester
- dem Kursus der Zahnersatzkunde für zwei Semester nachweisen.
Erst danach dürfen sie sich der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) unterziehen, die das Studium abschließt.