Allgemeine Informationen zum Zahnmedizinstudium


Zahnmedizin

   Ziele des Studiums
    Studienvoraussetzungen
    Studieninhalte - Studienverlauf
    Berufsfelder

Klicken Sie für ein größeres Bild Studienführer Zahnmedizin von Werner Birglechner, Dirk Duddeck

»Studienführer Zahnmedizin«? Nun gut, das scheint ja wohl nur etwas für Studis zu sein. »Also bin ich der richtige Leser«...denke ich mir. Aber es kommt alles anders. Schon beim Überfliegen des Inhaltsverzeichnisses erkenne ich, daß die Autoren so ziemlich jeden, der sich für das Fach interessiert - Abiturienten, Studenten, Zahnärzte - ansprechen und mit allerhand Wissenswertem versorgen wollen. So reicht das Programm von der Skizzierung des Berufsbildes über den Wunsch-Studienplatz, das Studium (mit allem, was auch nebenher dazugehört) und die zur Auswahl stehenden Studienorte, Stipendien und Förderpreise bis hin zum Einstieg ins Berufsleben. Man mag sich nun denken, daß sich die Autoren viel vorgenommen haben, aber auf 378 Seiten ist viel Platz. Platz für Details, die eigenlich alle Fragen beantworten sollten. Besonders interessant für die meisten Studenten ist die Vorstellung der Studienorte, denn so ab und an stellt man sich die Frage, wie es denn wohl anderswo sein mag. Sehr positiv sind die wirklich in reichlicher Zahl vorhandenen Adressen: dieses Buch bleibt wohl kaum eine Antwort schuldig. Fazit: Lohnt sich, wenn man nicht nur von Schein zu Schein hetzt, sondern auch für anderes offene Augen hat.

Studien-
führer

jetzt bestellen!

Ziele des Studiums

Das Studium der Zahnmedizin hat die Diagnose, Prophylaxe und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie die Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und Kiefer zum Inhalt. Das Ausbildungsziel besteht in der Vermittlung grundlegender methodischer Kenntnisse, praktischer Fertigkeiten und einer dem Einzelnen wie der Allgemeinheit verpflichteten ärztlichen Einstellung. Grundlage der Ausbildung ist die Approbationsordnung für Zahnärzte - AppOZ vom 26. Januar 1955, zuletzt geändert in der Verordnung vom 8. Januar 1987 (BGBl. 1, S. 114).

Studienvoraussetzungen

1. die Allgemeine Hochschulreife 
2. der Test für Medizinische Studiengänge 

Die Bewerbungen zum Test und zum Studium erfolgen form- und fristgemäß bei der 

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) 
44128 Dortmund


Die dafür notwendigen Bewerbungsunterlagen und Hinweise zur Bewerbung finden Sie in der Broschüre "ZVSInfo", die für jedes Semester neu erscheint. Sie ist über die Hochschulen, Gymnasien und bei Arbeitsämtern erhältlich. Achtung: Bewerbungstermin für das Wintersemester ist der 15. Juli - die Anmeldung zum Test muß bereits bis zum 15. September des Jahres vor der Bewerbung erfolgen. Für Medizinische Studiengänge bestehen bundesweite Zulassungsbeschränkungen, die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Besonderen Auswahlverfahren.

Die Kriterien für die Auswahl sind neben der Abiturdurchschnittsnote und dem Testergebnis auch die Wartezeit (hier zählen Bewerbungssemester). Einige Bewerber/innen erhalten ihren Studienplatz nach einem Auswahlgespräch. Eine Darstellung der Auswahlkriterien finden Sie im "ZVS-Info".

3928256130.03.MZZZZZZZ.jpg (5550 Byte) Zahnmedizin konkret, von Frank Afflerbach

Studienführer und Berufsfeldinfo

Zahnmedizin konkret

jetzt bestellen!

Studienorte

Zur Zeit kann man an 31 Stellen in Deutschland Zahnmedizin studieren, eine Übersicht und Links zu den einzelnen Studienorten findet Ihr hier. Auch in Rostock kann wieder Zahnmedizin studiert werden.


Studieninhalte - Studienverlauf

Die Regelstudienzeit für den Studiengang Zahnmedizin beträgt einschließlich der Zahnärztlichen Prüfung 10 Semester und 6 Monate. Der vorklinische Studienabschnitt umfaßt 5 Semester. Er beinhaltet die naturwissenschaftliche Vorprüfung nach zwei Semestern und schließt mit der Zahnärztlichen Vorprüfung ab. Darauf aufbauend und von gleicher Dauer ist der klinische Studienabschnitt.

Im vorklinischen Studienabschnitt wird Wissen in folgenden naturwissenschaftlichen Grundlagenfächem vermittelt:

- Biologie/Zoologie
- Chemie
- Physik

Leistungsnachweise müssen für das Praktikum der Chemie und der Physik erbracht werden. Falls das Reifezeugnis keinen Leistungsnachweis in Latein enthält, ist zusätzlich ein Praktikum der medizinischen Terminologie zu absolvieren. Danach kann die naturwissenschaftliche Vorprüfung nach zwei Semestern abgelegt werden.

Im vorklinischen Studienabschnitt sind weiterhin die Grundlagenfächer:

- Anatomie
- Physiologische Chemie (Biochemie)
- Physiologie
- Zahnersatzkunde

zu absolvieren.

Leistungsnachweise müssen für folgende Praktika erbracht werden:

- Anatomische Präparierübungen
- mikroskopisch-anatomischer Kurs
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Physiologischen Chemie
- Technisch-propädeutischer Kurs
- Phantornkursus I der Zahnersatzkunde
- Phantomkursus II der Zahnersatzkunde

Der vorklinische Studienabschnitt wird mit der Zahnärztlichen Vorprüfung abgeschlossen. Diese umfaßt Prüfungen in Zahnersatzkunde, Anatomie, Physiologie und Physiologische Chemie.

Im klinischen Studienabschnitt erfolgt erstmals die Ausbildung an Patienten. Folgende Kurse und Praktika sind mit Leistungsnachweis zu belegen: 
- pathohistologischer Kursus 
- Kursus der klinisch-chemischen und physikalischen Untersuchungsmethoden 
- radiologischer Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes 
- Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde
- Kursus der kieferorthopädischen Propädeutik 
- Operationskursus für zwei Semester 
- Kursus der kieferorthopädischen Behandlung für zwei Semester

Weiterhin müssen Studierende die Teilnahme als Auskultant/in in der 
- Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und in
- chirurgischen Poliklinik

sowie die Teilnahme als Praktikant in: 
- der Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten für drei Semester 
- der Hautklinik 
- dem Kursus der Zahnerhaltungskunde für zwei Semester 
- dem Kursus der Zahnersatzkunde für zwei Semester nachweisen. 

Erst danach dürfen sie sich der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) unterziehen, die das Studium abschließt.

Nach erfolgreicher Prüfung kann die Approbation (Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Zahnarzt/Zahnärztin) beantragt werden. Anschließend muß eine mindestens 2-Jährige Tätigkeit in "abhängiger" Stellung, d.h. unter Anleitung eines fachkundigen Zahnarztes, erfolgen.

Eine Weiterbildung ist möglich zum: 
- Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Dauer 4 Jahre), 
- Fachzahnarzt für Oralchirurgie (Dauer 3 Jahre) oder 
- Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (erfordert ein zusätzliches Studium der Allgemeinmedizin).

Berufsfelder

Nach Abschluß des Studiums und der anschließend vorgeschriebenen (2-jährigen) Tätigkeit in abhängiger Stellung ist eine Tätigkeit
- als Zahnarzt/-ärztin in eigenständiger Praxis 
- als Zahnarzt/-ärztin in Anstellung
- an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

möglich.

Einführende Literatur

Blätter zur Berufskunde "Zahnarzt/ Zahnärztin"  (erhältlich bei den Arbeitsämtern??)
Best.-Nr. 3 II A02
Bertelsmann Verlage, Bielefeld

Zugriffszähler

Zahnmedizinstudenten.de