grad.gif (13137 Byte)Hilfestellungen zum Berufsstart

Herzlichen Glückwunsch, die Uni erfolgreich überstanden, jetzt beginnt der Ernst des Lebens. Und da ist so einiges zu beachten. Gemeinsam wollen wir hier unsere Erfahrungen sammeln und dadurch anderen den Start erleichtern.

Einen allgemeinen Überblick gibt das Buch "Berufsstart Zahnmedizin" welches über MLP zu beziehen ist. Kontaktiert dazu MLP über das Netz oder wendet Euch an die regionale Niederlassung bei Euch vor Ort. Auch wenn man merkt, daß das Buch nicht von einem Zahnarzt geschrieben wurde und z.T. zu sehr eine Aneinanderreihung von Gesetzesvorschriften ist, stellt es eine sehr gute erste Orientierung dar. Auf diesen roten Faden aufbauend, sollen hier weitere Themen angesprochen werden.

Bei der Deutschen Ärzteversicherung könnt Ihr Euch anmelden für einen Info-Treff "Die Zeit als
Assistenz-Zahnarzt"
. Dort erfährt man, was man für einen gelungenen Berufsstart als Zahnarzt wissen muß.

Der Ausschuß Zahnärztliche Berufsausübung der Bundeszahnärztekammer hat folgende Broschüre herausgegeben: "Schritte in das zahnärztliche Berufsleben Ein Ratgeber für junge Zahnärzte". Zwar handeln die Beiträge größtenteils um die Frage der Niederlassung, aber auch allgemeine Tipps zum Berufsstart werden gegeben.

Zu allererst / Beantragung Approbation / Jobsuche / mögliche, nötige Versicherungen

Bitte beachtet, daß die hier genannten Angaben persönliche Empfehlungen sind. U.U. können für den einzelnen andere Schwerpunkte gelten. Außerdem sind die genannten Unternehmen als beispielhafter Service gedacht.

Eigentlich steht am Anfang die Beantragung der Approbation. ABER: Vorsichtig!!!! Überprüft bevor Ihr hierfür Schritte einleitet zuerst Eure Versicherungen. Ev. enden spezielle Verträge (speziell für Mediziner in der Ausbildung gezurrt z.B. Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung) mit der Erlangung der Approbation.

Eine kurze Überprüfung kann Aufschluß geben und Überraschungen (insbesondere, wenn zwischen Erlangung der Approbation und angestrebtem Arbeitsbeginn einige Zeit liegt) vermeiden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß ein beantragtes Führungszeugnis und das ärztliche Attest nur jeweils einen Monat gültig sind - in dieser Frist muß der Antrag auf Approbation bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Je nach Bundesland können die bearbeitenden Stellen und die einzureichenden Unterlagen zur Erreichung der Approbation leicht variieren.

Hier als Anhalt das Vorgehen für NRW:

Zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium in dessen Bereich die Uni liegt. Dort liegen dem zuständigem Dezernat schon so einige Unterlagen von Euch vor, u.a. sogar vom Physikum.
Daher empfiehlt sich u.U. ein kurzer Anruf zur Abklärung, welche Nachweise noch eingereicht werden und welche schon vorliegen.

Einzureichen sind: (Vielen Dank an Christine Wilms für die Bereitstellung des Formblattes)

Für den Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt gemäß § 2 ZHG sind folgenden Unterlagen einzureichen:
  1. Ein formloser Antrag,
  2. ein kurzgefasster Lebenslauf,
  3. eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Geburts- oder Heiratsurkunde; der Nachweis gilt auch als erbracht, durch einen amtlich beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch
  4. Nachweis über die Staatsangehörigkeit durch
  5. a) amtlich beglaubigte Fotokopie des Bundespersonalausweises

    oder

    b) amtlich beglaubigte Fotokopie des Reisepasses

    oder

    c) amtlich beglaubigte Fotokopie der Einbürgerungsurkunde

  6. eine schriftlich abzugebende Erklärung, daß gegen den Antragsteller "kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren oder Berufsgerichtsverfahren anhängig ist", - mit Datum und Unterschrift –
  7. ein Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor dem Eingang der letzten Unterlagen ausgestellt sein darf,
  8. eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, folgenden Inhalts:
  9. " Bei Herrn/ Frau ........... liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß er/ sie wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des ärztlichen/ zahnärztlichen Berufes unfähig oder ungeeignet ist",

  10. eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Prüfungszeugnisses

bei ausländischen Antragstellern aus Nicht- EWG-Mitglied-Staaten ist zusätzlich folgender Nachweis zu fordern: amtlich beglaubigte Ablichtung der Aufenthaltserlaubnis, bzw. Aufenthalterlaubnis in der Form des Sichtvermerks nach den Vorschriften des Ausländerrechts.

Der Antrag ist einzureichen beim:

Regierungspräsidenten Köln
- Dezernat 24 -
Zeughausstr. 4 – 8
50667 Köln
Tel. 0221/ 1472539

Sprechzeiten nur Donnerstags von 8.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Telefonisch zu erreichen Mo - Fr von 10-11 Uhr und 13:30 – 14:30 Uhr

Einige kurze Tipps:

1. Beglaubigungen von Schulen werden nicht anerkannt
2. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich (bei Zusendung erhaltet Ihr 2 Tage später eine Bestätigung, daß die Unterlagen eingegangen sind)
3. Wenn Ihr persönlich vorbeischaut und Kopie und Originale mitnehmt, so werden die Beglaubigungen auch dort vorgenommen (schnell und kostenlos!!!!)
4. Nach Vorliegen aller Unterlagen erhaltet Ihr kurze Zeit später die Approbationsurkunde zugeschickt. Hierfür sind per Nachnahme rund 300 DM zu entrichten. Überlegt daher ev. im Vorfeld gut, ob eine Zusendung nicht z.B. auch an die Adresse Eurer Eltern erfolgen kann (und die haben bei Entgegennahme erstmal zu zahlen:-)))

 

Danach schickt Ihr ein Paßbild und eine beglaubigte Kopie der Approbation an die zuständige Kammer und erhaltet Euren Zahnarztausweis.

 

Noch zu klären sind dann folgende Dinge:

- Erfolgt automatisch eine Exmatrikulation oder ist diese persönlich vorzunehmen?

Beides möglich. Bei nicht erfolgter Rückmeldung wird man automatisch exmatrikuliert, kann es aber auch selber im Studentensekretariat durchführen, z.B. um sich dann arbeitslos zu melden (kann u.U. vorteilshaft sein.)

- Ist es bei Promotion an einer bestimmten Uni erforderlich dort eingeschrieben zu sein?
Anscheinend nicht. Informiert Euch aber auf jeden Fall per Promotionsordnung an Eurer Universität.

 

Meldung beim Versorgungswerk?

Ist nicht erforderlich, da diese von den Kammern automatisch informiert werden. Spätestens, wenn man nach Arbeitsantritt nichts gehört hat, sollte man mal nachhacken.

 

Mitgliedschaft im Versorgungswerk

Hier gibt es wohl Unterschiede zwischen den einzelnen Versorgungswerken. Zum einen in der Höhe der zu zahlenden Beiträge, zum anderen in der Höhe der Auszahlungen im Rentenalter.

Wer kann genauere Auskünfte geben und wie kann man Unterschiede verifizieren?

Jobsuche

Medizinische Stellenbörse: Zahnmedizinische Angebote (14 Angebote Stand: 20.01.01 viele sehr aktuelle!!)
                                        Gesuche (12; 20.01.01.)

dentonline: Stellenangebote, Stellengesuche

career-base von MLP Kostenloser Eintrag bei Stellensuche (Die Einrichtung scheint für Jungakademiker, die in die Wirtschaft wollen ja sehr sinnvoll. In unserem Bereich stellt sich aber die Frage, in wie fern ein zukünftiger Chef 200 DM zahlt, um an die Adresse seines zukünftigen Assis zu kommen)

Die Deutschen Arbeitsämter bieten auch eine Jobbörse an. Hier gab es am 08.02.01 z.B. bundesweit 75 Stellen als Zahnarzt. Hier klicken und und unter BKZ (4. Zeile) 842 eingeben.

Und hier bietet das Arbeitsamt eine Stellengesuche an. (08.02.01 515 Gesuche)

Personaldent: ein weiterer Stellenmarkt im Internet (01.05.01) 2 veraltete Angebote, ca. 20 Gesuche vermischt allerdings mit Helferinnen Gesuchen...:-((

MedizInfo: Wild gemischter Stellenmarkt, mehrere veraltete Gesuche, keine Angebote Zahnarzt (01.05.01)

mcm-media-consult: Sehr aktuelle Anzeigen und sehr übersichtlich (mit Postleitzahlenauswahl), Nachteil: z.Z. keine zahnärztliches Stellen Angebote oder Gesuch (01.05.01)

zm-online.de

und vor allem in die Listen der Dental-Depots vor Ort.

Im Köln/Bonner Raum sind dies z.B.:

Dental Liga Depot Peter Klein, Bonn (Ansprechpartnerin Frau Neubert) 0228/72635-0

MPS

Dental Liga Depot Gerl, Köln (Ansprechpartnerin Frau Schmitz) 0221/546910

 

Für die Bereiche Niederrhein, Duisburg, Essen, Dortmund, Köln, Aachen

demedis dental depot Düsseldorf (Ansprechpartner Herr Stephan Schlitt) 0211/5281-124 (Fax-122)

Nicht kurative Bereiche

Außerdem gibt es auch alternative Berufsfelder zum klassischen Bohreinsatz: So bietet z.B. der Thieme Verlag rund um seine Produktpalette immer wieder Stellen für frisch approbierte Ärzte an. Die Deutsche Ärzte-Versicherung bietet Stellen als selbstständiger Unternehmer und Repäsentant der Versicherung.

Oder Interesse an einer Zusatzqualifikation als Medizinischer Fachredakteur für Wissenschaftsredaktionen?

 

Worauf achten bei der Stellensuche?

Worauf achten bei der Stellensuche? Hier gibt es sicherlich unzählige wichtige Punkte, die aber im allgemeinen sehr individuell geprägt sind, da jeder sich anders orientieren will (Arbeitszeit, Gehalt, regionale Bindung oder nicht, Praxisschwerpunkte, Weiterbildungsmöglichkeiten, Betriebsklima usw.).

Zwei sehr zentrale Punkte sollte allerdings jeder versuchen bei einer Vorstellung abzuklären:

1. Wie lange waren Assis vor einem auf der Stelle (wie sieht es allgemein mit Mitarbeiterfluktation aus)?

b) Warum ist der Vorgänger gegangen?

2. Nach der Telefonnummer des Vorgängers fragen. Wird diese verweigert, ist die sicherlich kein gutes Zeichen.

Diesen dann anrufen und sich detailiert über den Praxis-Alltag informieren lassen: Betriebsklima, Wieviel Patienten bekommt man (sehr wichtig bei Verhandlungen über mögliche Provisionen/Umsatzbeteiligungen), welche Art von Arbeiten darf man machen (nur Kons oder auch Prothetik?) usw.

 

 

Vor Arbeitsbeginn

Vor Antritt der Arbeitsstelle kann für das Versorgungswerk Nordrhein eine Befreiung von der Unfallzusatzversicherung (Unfalltodpflichtversicherung über 150.000 DM) beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Abschluß eines gleichwertigen Vertrages VOR Arbeitsbeginn
2. Versicherungssumme mind. 150.000 DM

Vorteile einer separat abzuschließenden Versicherung und einer Befreiung für diese Versicherung beim Versorgungswerk (ansonsten 10 DM/Monat = 120 DM/a):

- günstigere Beiträge: z.B. nur 95 DM/a

Eine solche Versicherung bietet z.B. an:

nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG, 53115 Bonn Clemens-August-Str. 2

(0228) 96964-0
Sachbearbeiter Herr Colla: 0228/96964-12

Bei anderen Versicherungsgesellschaften kann diese Unfall(tod)zusatzversicherung ev. mit anderen Komponenten einer Unfallversicherung (Invaliditätssumme mit Progression und spezieller Gliedertaxe für Zahnmediziner) kombiniert werden.

 

Der Arbeitsvertrag

 

möglich auch die Beschäftigung als freier Mitarbeiter (und damit als Selbstständiger), birgt aber große Gefahren. nur sinnvoll, wenn folgendes im Vertrag genau geregelt wurde

VT: Sofort Eintritt in eine private Krankenversicherung möglich

 

Zahnmedizinstudenten.de